Köppel gewinnt im Verfahren gegen Juso

Roger Köppel
Roger Köppel

Wie der Tages-Anzeiger berichtet, wurde die Strafuntersuchung gegen Roger Köppel, den Verleger der „Weltwoche„, durch die Staatsanwaltschaft eingestellt – somit werden sich die Gerichte nicht mit dem Fall beschäftigen.

In der Schweiz, anders als in Österreich oder Deutschland, scheint die Scharia also noch keinen Einzug in das Gerichtswesen gefunden zu haben. Arbeiten wir daran, dass dies auch weiterhin so bleibt.

Nachdem «Weltwoche»-Chef Roger Köppel auf Tele Zürich sagte, Muslime hätten eine unerfüllte Sehnsucht nach politischer Machtergreifung und der heutige Islam sei eine politreligiöse Eroberungsideologie, reichten die Zürcher Jungsozialisten gegen den Verleger eine Anzeige ein. Die Juso war der Meinung, der Verleger verletze mit seinen Aussagen die Antirassismus-Strafnorm.
Das sieht die Zürcher Staatsanwaltschaft anders. (…) Weiterlesen

Ein Kommentar zu „Köppel gewinnt im Verfahren gegen Juso

  1. Glückliche Schweiz! Über so ein Urteil kann man sich nur freuen, ganz im Gegensatz zu dem unsäglichen Richter(innen)-Spruch in Österreich zu ESW – natürlich war Moha ein Kinderschänder! Sonst wäre zwei mal zwei nicht vier, sondern drei oder fünf. Und was unsere deutschen Gerichte zum Teil in übertriebener Moslemfreundichkeit für „Recht“ befinden – es schaudert einen, wenn man an das denkt, was da noch alles auf einen zukommen wird. Wo rechtstaatliche Grundsätze gelten, gehört die Scharia verboten. Recht und Unrecht schließen sich aus.

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