Mordaufruf gegen Ulfkotte, Polizei eingeschaltet

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Twitter ist ein Mikroblogging-Dienst

Noch während der Ausstrahlung der „Menschen bei Maischberger“-Sendung mit dem Thema „Kopftuch und Koran – hat Deutschland kapituliert„, bei welcher der islamkritische Autor Udo Ulfkotte als Gast eingeladen war, wurde anscheinend via Twitter zum Mord an ihm aufgerufen (PI hat darüber berichtet).

Der Twitter-Benutzer @monroebeats (bei welchem es sich um den Hamburger Musikproduzent „Monroe“ handeln soll) schrieb folgende Status-Meldung:

checkt mal den dude hier: http://www.ulfkotte.de/ wer mir seinen kopf bringt, kriegtn beat umsonst #ard #maischberger #hurensohn

In der Zwischenzeit wurde die Nachricht, vermutlich durch „Monroe“ selber, gelöscht. „Monroe“ schreibt denn auch heute via Twitter:

bei meinen gestrigen tweets bzgl. #ulfkotte #ard #maischberger handelt es sich NATÜRLICH um satirische kritik

Vermutlich sollte „Monroe“ mal in einem Wörterbuch die Begriffe „Satire“ und „Kritik“ nachschlagen. Mit einem, wenn auch vermutlich nicht ernst gemeinten Mordaufruf, hat „satirische Kritik“, nichts zu tun. Ein Mordaufruf ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend Auszüge aus dem aktuellen deutschen Strafgesetzbuch:

StGB § 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Was ist „Anstiftung“?:

StGB § 26
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Siehe dazu:

StGB § 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Nach Informationen des KOPP-Verlages, wurde in der Zwischenzeit die Polizei eingeschaltet:

(…) Inzwischen wurde die Polizei eingeschaltet, Immerhin gehören solche Drohungen zum Bereich der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Straftaten. (…)

Man kann natürlich nun argumentieren, was das alles soll und ob eine kurze Twitter-Nachricht diese Diskussion überhaupt wert ist. Ist ein Mordaufruf etwa ein Witz? Nur weil er auf Twitter geposted wurde? Wäre es weniger witzig, wenn man ihn an eine Hauswand schreibt? Oder im Einkaufszentrum an eine Inserate-Wand? Spielt es dabei eine Rolle, wie ernst es dem Autor, eines solchen Mordaufrufes war? Vielleicht fühlt sich ja wirklich ein Dritter dazu veranlasst, diesen Aufruf ernst zu nehmen, egal wie ernst es dem Aufrufer war? In der heutigen Zeit werden schon genug Islamkritiker und Intellektuelle wie Sarrazin, Geert Wilders oder Necla Kelek mit Morddrohungen eingedeckt, dann muss nicht noch irgendein Musikproduzent seinen Beitrag dazu leisten.

Nourig Apfeld: „Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester“ (via „Kopten ohne Grenzen“)

Wer gestern die „Mainschberger“-Sendung sich angetan angeschaut hat, dem ist sicherlich auch Frau Nourig Apfeld aufgefallen. Eine gebürtige Syrierin, welche im Alter von sieben Jahren mit ihrer Famlie nach Deutschland floh. Sie musste den Schandmord an ihrer Schwester miterleben und hat nun zu diesem Thema ein Buch verfasst. In der gestrigen Diskussionsrunde war sie eine Bereicherung und ich hätte gerne mehr von ihr gehört, leider wurde sie allzu oft von Irmgard Pinn unterbrochen. Pinn, die Islam-Konvertitin, wusste ihrer eigenen Meinung nach natürlich alles besser über den Islam und den islamischen Kulturkreis, als jemand, welcher in dieser Kultur geboren und darin aufgewachsen ist.

Wer mehr über Frau Apfeld und ihren Lebensweg erfahren möchte, dem empfehle ich folgenden Artikel:

Nourig Apfeld: "Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester" Wenn die eigene Familie zum Todfeind wird: Nourig Apfeld ist sieben Jahre alt, als sie mit ihrer Familie aus Syrien nach Deutschland kommt. Schon bald rebelliert ihre Schwester Waffa gegen die strengen Regeln der muslimischen Eltern. Diesen Freiheitsdrang bezahlt sie nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit ihrem Leben: 1993 wird sie von der eigenen Familie ermordet. Nourig wird gezwungen, den Mord mitanzusehen, und flieht aus Angst, dass ihr da … Weiterlesen

via kopten ohne grenzen

News roundup, 20.09.2010

Heute in der Fundgrube zur Abwechslung mal ein ausgewogener Artikel über Sarrazin, ohne Nazikeulen-Reflexe. Dann hat wohl jemand mal das Parteiprogramm der Schwedendemokraten gelesen und gemerkt, dass das vielleicht doch nicht braune Nazis sind. Die Welt beschert uns einen linkslastigen Artikel über den bösen Rechtsrutsch in Europa. Frankreich muss anscheinend nach dem Burka-Verbot mit Terror rechnen, ansonsten wäre natürlich alles immer friedlich geblieben. Zu guter Letzt warnen uns noch einige Klimaforscher via Spiegel, dass sich das Klima auf der Erde aus Mangel an Sonnenflecken in der nächsten Zeit abkühlen wird. Wer meint, die wollen damit nur die Klimalüge verstecken, liegt da ganz sicher völlig falsch.

Religionen und ihre Gefühle

Eine Religion kann natürlich selber keine Gefühle haben, soviel ist mir natürlich selber klar. Die Anhänger eine Religion natürlich schon. Das eine Religion Einfluss auf die Gefühlswelt eines Menschen hat, kann natürlich etwas schönes und sinnvolles sein – muss es aber nicht.

Es gibt gewissen Gläubige (egal welcher Religion),  welche der Auffassung sind, dass ihre religiösen Gefühle unter besonderem Schutz stehen und auf keinen Fall verletzt werden dürfen. Sicherlich haben einige befremdliche Fehlurteile der letzten Zeit zu dieser Falschannahme geführt oder diese weiter gefestigt. Leider werden solche Annahmen dadurch bekräftigt, dass die Gesetze einiger Länder, oder zumindest die gerichtliche Auslegung der Gesetzte, der Meinungsfreiheit (einer der grossen Feinde der orthodoxen Muslime) einen Maulkorb auferlegt haben. Man nehme zum Beispiel die „Schweizer Rassismus-Strafnorm„, welche sicherlich aus den besten Absichten erschaffen wurde. Einerseits könnte man diese ja benützen um Prediger des orthodoxen Islam in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe zu belegen:

(…) wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, (…)

Andererseits stellt eine eher wage Formulierung auch eine Gefahr für Islamkritiker dar:

(…) wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (…)

Wenn ich nun den islamischen „Propheten“ Mohammed kritisiere, weil er Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen hatte, Vergewaltigung von weiblichen Sklaven absegnete oder halt eher Kriegsherr, als friedlicher Religionsstifter war – wird dies zwangsläufig auch einige muslimische Mitmenschen diskriminieren, da sie ihre Werte, ihre Kultur, angegriffen sehen. Ob sie nun wirklich diskriminiert wurden oder sich vielleicht nur diskriminiert fühlten, ist dann natürlich eine Frage, welche die Gerichte klären müssen. Jedenfalls zeigt das Beispiel, dass das durch die Aufklärung mühsam errungene Recht auf freie Meinungsäusserung, nicht mehr immer garantiert ist.

Ruft irgendwo in der weiten Welt irgendein hinterwäldlerischer Pastor zum Koran verbrennen auf, zeichnet irgendjemand eine Karikatur über den „Propheten“ Mohammed, benennt jemand einen Teddy-Bären „Mohammed“ oder erlaubt es sich sonst irgendwie die höchst sensiblen Gefühle der „islamischen Welt“ zu verletzen, dann stürmen wütende Moslem-Mobs die Strassen dieser Erde und „demonstrieren“. Dabei kann dann schon einmal eine Botschaft in Flammen aufgehen (Neudeutsch für: von jemandem bewusst in Brand gesteckt werden) und es auch zu Todesfällen kommen. Von den sogenannten friedlichen, aufgeklärten Muslimen hört man während solchen Protestwellen dann jeweils herzlich wenig – von irgendwelchen hochrangigen Islamvertretern, welche in der islamischen Welt auch wirklich einen Einfluss haben, leider noch weniger. Welcher muslimische Geistliche (oder Islamvertreter) möchte sich schon auch die Finger verbrennen, in dem er die Demonstranten verurteilt und damit im gleichen Atemzug eigentlich die „Diskriminierung“ des heiligen „Propheten“ gestattet? Solch ein Geistlicher würde, wenn er sein Gesicht in der islamischen Welt nicht verlieren möchte, doch höchstens zu etwas mehr Besonnenheit aufrufen, aber nicht die Demonstrationen generell verurteilen.

Andere Religionen, respektive der grösste Teil ihrer Glaubensanhänger, haben zum Glück schon etwas mehr Lässigkeit entwickelt und bewahren einen kühlen Kopf, wenn ihre Religionen oder zur Religion dazugehörende Elemente kritisiert, karikiert oder gar beleidigt werden. Eine offene Diskussion kann nur stattfinden, wenn man auch über vermeintlich unbequeme Themen sprechen kann. Aber vielleicht sind einige Menschen gar nicht an Diskussionen und einem gewissen Fortschritt interessiert. Vielleicht gewichten einige Menschen das bedingungslose Gehorchen an „göttliche“ Regeln aus dem 7. Jahrhundert höher als „neumodische“ Erscheinungen, wie die Meinungsfreiheit.

"Der Papst besucht England" - Karikatur von Martin Sutovec, Slowakei

News roundup, 19.09.2010

Arzt verhängt Kopftuchverbot (via Rhein Main International (Business Network))

Ein Arzt hat in seiner Praxis ein Kopftuchverbot erlassen. Mein Gott wie furchtbar. Das Weltgefüge bricht zusammen.

Ausserdem scheint der Arzt nicht zwischen islamisch und islamistisch zu unterscheiden. Aber wer kann es ihm denn verübeln, denn wo wird die Grenze gezogen?

Ist es vielleicht so:

  • islamisch: die alten islamischen Texte (Koran, Hadithe etc.) und Traditionen werden verworfen und der Islam als „friedlich“ deklariert. Man nennt es zwar immernoch Islam, aber hat mit dem eigentlichen Islam nichts mehr zu tun. Mohammed ist auch hier immer noch ein grosses Vorbild auch wenn er Pädophil war, ein Massenmörder, Kriegsherr, Betrüger, Lügner und Judenhasser – weil das stimmt ja zwar alles, aber das war dann doch bestimmt ganz anders oder vielleicht war auch nur der Kontext anders oder … ach was weiss ich, schluckt das einfach.
  • islamistisch: die alten islamischen Texte und Traditionen werden korrekt befolgt, wie es auch innerhalb dieser Texte eigentlich vorgeschrieben ist. Die Texte sind ewig gültig und für jeden Muslim bindend. Wer nicht daran glaubt ist ein dreckiger Ungläubiger. Mohammed vögelte eine 9-jährige, lies jüdische Stämme massakrieren, Sklavinnen vergewaltigen, Kritiker hinrichten, engagierte Betrüger und Lügner, überfiel Karawanen und war auch sonst häufig sehr vorbildlich – auf dieses Verhalten ist man besonders Stolz, da Mohammed ja gemäss Koran „das grosse Vorbild ist“ an das sich alle orientieren sollen, also wird dieses Verhalten auch nun im 21. Jahrhundert kopiert.

Arzt verhängt Kopftuchverbot Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.09.2010 Für einen Arzt in Wächtersbach ist islamisch und islamistisch offenbar ein- und dasselbe. Und weil Patienten muslimischen Glaubens seiner Ansicht nach einer gesonderten Behandlung bedürfen, hatte er in seiner Praxis gleich mehrere Zetteln mit Regeln aufgehängt. Regel eins: „In dieser Arztpraxis gilt ein striktes Verbot von Kopftüchern bei islamistischen Mädchen und Frauen!“ Regel zwei: „Es werden Grund … Weiterlesen

via Rhein Main International (Business Network)

News roundup, 15.09.2010

News roundup, 29.08.2010

News roundup, 26.08.2010

News roundup, 25.08.2010