Eine Religion kann natürlich selber keine Gefühle haben, soviel ist mir natürlich selber klar. Die Anhänger eine Religion natürlich schon. Das eine Religion Einfluss auf die Gefühlswelt eines Menschen hat, kann natürlich etwas schönes und sinnvolles sein – muss es aber nicht.
Es gibt gewissen Gläubige (egal welcher Religion), welche der Auffassung sind, dass ihre religiösen Gefühle unter besonderem Schutz stehen und auf keinen Fall verletzt werden dürfen. Sicherlich haben einige befremdliche Fehlurteile der letzten Zeit zu dieser Falschannahme geführt oder diese weiter gefestigt. Leider werden solche Annahmen dadurch bekräftigt, dass die Gesetze einiger Länder, oder zumindest die gerichtliche Auslegung der Gesetzte, der Meinungsfreiheit (einer der grossen Feinde der orthodoxen Muslime) einen Maulkorb auferlegt haben. Man nehme zum Beispiel die „Schweizer Rassismus-Strafnorm„, welche sicherlich aus den besten Absichten erschaffen wurde. Einerseits könnte man diese ja benützen um Prediger des orthodoxen Islam in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe zu belegen:
(…) wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, (…)
Andererseits stellt eine eher wage Formulierung auch eine Gefahr für Islamkritiker dar:
(…) wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert (…)
Wenn ich nun den islamischen „Propheten“ Mohammed kritisiere, weil er Geschlechtsverkehr mit einer Neunjährigen hatte, Vergewaltigung von weiblichen Sklaven absegnete oder halt eher Kriegsherr, als friedlicher Religionsstifter war – wird dies zwangsläufig auch einige muslimische Mitmenschen diskriminieren, da sie ihre Werte, ihre Kultur, angegriffen sehen. Ob sie nun wirklich diskriminiert wurden oder sich vielleicht nur diskriminiert fühlten, ist dann natürlich eine Frage, welche die Gerichte klären müssen. Jedenfalls zeigt das Beispiel, dass das durch die Aufklärung mühsam errungene Recht auf freie Meinungsäusserung, nicht mehr immer garantiert ist.
Ruft irgendwo in der weiten Welt irgendein hinterwäldlerischer Pastor zum Koran verbrennen auf, zeichnet irgendjemand eine Karikatur über den „Propheten“ Mohammed, benennt jemand einen Teddy-Bären „Mohammed“ oder erlaubt es sich sonst irgendwie die höchst sensiblen Gefühle der „islamischen Welt“ zu verletzen, dann stürmen wütende Moslem-Mobs die Strassen dieser Erde und „demonstrieren“. Dabei kann dann schon einmal eine Botschaft in Flammen aufgehen (Neudeutsch für: von jemandem bewusst in Brand gesteckt werden) und es auch zu Todesfällen kommen. Von den sogenannten friedlichen, aufgeklärten Muslimen hört man während solchen Protestwellen dann jeweils herzlich wenig – von irgendwelchen hochrangigen Islamvertretern, welche in der islamischen Welt auch wirklich einen Einfluss haben, leider noch weniger. Welcher muslimische Geistliche (oder Islamvertreter) möchte sich schon auch die Finger verbrennen, in dem er die Demonstranten verurteilt und damit im gleichen Atemzug eigentlich die „Diskriminierung“ des heiligen „Propheten“ gestattet? Solch ein Geistlicher würde, wenn er sein Gesicht in der islamischen Welt nicht verlieren möchte, doch höchstens zu etwas mehr Besonnenheit aufrufen, aber nicht die Demonstrationen generell verurteilen.
Andere Religionen, respektive der grösste Teil ihrer Glaubensanhänger, haben zum Glück schon etwas mehr Lässigkeit entwickelt und bewahren einen kühlen Kopf, wenn ihre Religionen oder zur Religion dazugehörende Elemente kritisiert, karikiert oder gar beleidigt werden. Eine offene Diskussion kann nur stattfinden, wenn man auch über vermeintlich unbequeme Themen sprechen kann. Aber vielleicht sind einige Menschen gar nicht an Diskussionen und einem gewissen Fortschritt interessiert. Vielleicht gewichten einige Menschen das bedingungslose Gehorchen an „göttliche“ Regeln aus dem 7. Jahrhundert höher als „neumodische“ Erscheinungen, wie die Meinungsfreiheit.

„Eine offene Diskussion kann nur stattfinden, wenn man auch über vermeintlich unbequeme Themen sprechen kann. Aber vielleicht sind einige Menschen gar nicht an Diskussionen und einem gewissen Fortschritt interessiert. Vielleicht gewichten einige Menschen das bedingungslose Gehorchen an „göttliche“ Regeln aus dem 7. Jahrhundert höher als „neumodische“ Erscheinungen, wie die Meinungsfreiheit.“
Ich denke, dass das der entscheidende Gesichtspunkt ist.
Es geht um Macht und Vorherrschaft- Priviliegien- für die Führer , die sich dieser Macht unterordnen und sich in sie einorden-Gefolgschaft-
Die Kreuzzüge, die Eroberung der Welt durch den Islam, aber auch der Kreuzug des Kommunsnismus, alles hatte zwei Seiten, die Macht der Schwerter un die Macht über die Köpfe, die Gefühle, die Emotionalität.
Diese Macht des durch Herrschaftsinteressen— geprägten Gefühles, materialisierte Strukturherrschaft als „Kultur“ der Menschen, ist der Macht des Schwertes überlegen, weil sie Herrschaftsstrukturen über die Beherrschten, den Beherrschten verinnerlicht- ein erfundener Fetisch-
Aber auch diese Macht wird fallen, wenn sie auf Lüge gegründet ist und nur zum Tod führt.So wie der Kommunismus gefallen ist, werden alle Religonen fallen, die nicht zur Liebe und zum Leben führen.
Macht und Herrschaft muss zum Leben und zur Liebe führen.
Deshalb fürchten die Führer und die Privilegienträger—die Gefolgschaft— der kulturellen Strukturherrschaft über Köpfe -nichts- mehr, als eine offene Diskussion.
Daher die offene und versteckte Unterdrückung, durch die Führer und in den Strukturen durch die Gefolgschaft, bei den Stalinisten, den Islamisten und wie sie sich sonst alle nennen.
Die grundsätzliche Frage von Macht, seinen Zielen, Zwecken und Herrkunft in uns-unseren evolutionären Prägungen –ist zu thematisieren.
Alles andere sind sinnlose Diskussionen und Diskurse.
Ja, aber.
Jene freie Äusserung der Meinung steht unter Rechtsschutz, weil sie ursprünglich der Wirtschaft und den Wissenschaften diente. Sie diente der Wahrheitssuche.
Nicht jede Meinung ist in dieser Hinsicht mehr als Lärm wert.
Ich bin nicht sicher, ob ich deine Aussage verstehe.
Mir ist schon bewusst, dass nicht jede Meinung ein geistiger Hochflieger ist und wertvoll, doch darauf kommt es auch nicht an. Wer soll das denn auch beurteilen und vor allem wer soll hier neutral beurteilen?
Was ich persönlich empfinde ist, dass die Wahrheit immer gesagt werden darf. Egal wie verletzend oder diskriminierend das für jemanden auch sein mag. Ich bin mir nicht sicher, ob unfundierte, allgemeine Hetze im Sinne von „Alle Schwarzen sind dumm.“ durch Meinungsfreiheit geschützt werden soll. Aber wenn jemand sagt, dass z.B. alle Südtiroler aus dem Hulahula-Tal einen durchschnittlich geringeren IQ haben wie die aus dem östlichen Nachbartal und dies ein Fakt ist, dann darf so etwas natürlich niemals strafrechtlich verfolgt werden.
Nein. Dein Wahrheitsbegriff ist zu subjektiv. Was Du als wahr **empfindest**, das soll unter Rechtsschutz stehen?!
Eines ist, dass Du frei sagen darfst, was Du denkst; ein anderes, ob Du für Deine höchst persönlichen Ideen Rechtsschutz verlangen kannst.
Dass Hausi ein Dieb ist, müsste ich beweisen oder sonst öffentlich zurücknehmen.
Dass Hausi dumm ist, kann ich nicht beweisen. Also sag ich das daheim und unter uns, aber Rechtsschutz gibt’s dafür nicht.
Es geht mir darum, dass wissenschaftliche Fakten wohl immer genannt werden dürfen. Auch wenn die Nennung dieser Fakten z.B. eine Volksgruppe oder Religion kränken.
Vielleicht ist Haus nun einmal dumm. Diverse Psychiatrische Gutachten, IQ-Tests und was weiss ich sagen das aus. Darf man das dann nicht mehr öffentlich sagen? Aus Anstand vielleicht sollte man es nicht sagen, aber darf man es sagen oder nicht?
Sagen darfst du es; darfst auch Schneebälle (ballen? vergesse mein Deutsch) werfen, aber für solches und ähnliches nicht Rechtsschutz beanspruchen!
Tatsächlich passiert hierzulande nichts, ganz gleich was Du sagst. Aber wenn einer sich gekränkt fühlen sollte, musst Du halt den Juristen aufsuchen.