
Noch während der Ausstrahlung der „Menschen bei Maischberger“-Sendung mit dem Thema „Kopftuch und Koran – hat Deutschland kapituliert„, bei welcher der islamkritische Autor Udo Ulfkotte als Gast eingeladen war, wurde anscheinend via Twitter zum Mord an ihm aufgerufen (PI hat darüber berichtet).
Der Twitter-Benutzer @monroebeats (bei welchem es sich um den Hamburger Musikproduzent „Monroe“ handeln soll) schrieb folgende Status-Meldung:
checkt mal den dude hier: http://www.ulfkotte.de/ wer mir seinen kopf bringt, kriegtn beat umsonst #ard #maischberger #hurensohn
In der Zwischenzeit wurde die Nachricht, vermutlich durch „Monroe“ selber, gelöscht. „Monroe“ schreibt denn auch heute via Twitter:
bei meinen gestrigen tweets bzgl. #ulfkotte #ard #maischberger handelt es sich NATÜRLICH um satirische kritik
Vermutlich sollte „Monroe“ mal in einem Wörterbuch die Begriffe „Satire“ und „Kritik“ nachschlagen. Mit einem, wenn auch vermutlich nicht ernst gemeinten Mordaufruf, hat „satirische Kritik“, nichts zu tun. Ein Mordaufruf ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend Auszüge aus dem aktuellen deutschen Strafgesetzbuch:
StGB § 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Was ist „Anstiftung“?:
StGB § 26
AnstiftungAls Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Siehe dazu:
StGB § 211
Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Nach Informationen des KOPP-Verlages, wurde in der Zwischenzeit die Polizei eingeschaltet:
(…) Inzwischen wurde die Polizei eingeschaltet, Immerhin gehören solche Drohungen zum Bereich der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Straftaten. (…)
Man kann natürlich nun argumentieren, was das alles soll und ob eine kurze Twitter-Nachricht diese Diskussion überhaupt wert ist. Ist ein Mordaufruf etwa ein Witz? Nur weil er auf Twitter geposted wurde? Wäre es weniger witzig, wenn man ihn an eine Hauswand schreibt? Oder im Einkaufszentrum an eine Inserate-Wand? Spielt es dabei eine Rolle, wie ernst es dem Autor, eines solchen Mordaufrufes war? Vielleicht fühlt sich ja wirklich ein Dritter dazu veranlasst, diesen Aufruf ernst zu nehmen, egal wie ernst es dem Aufrufer war? In der heutigen Zeit werden schon genug Islamkritiker und Intellektuelle wie Sarrazin, Geert Wilders oder Necla Kelek mit Morddrohungen eingedeckt, dann muss nicht noch irgendein Musikproduzent seinen Beitrag dazu leisten.