Schlagwort: Polizei
Illegale (Rapefugees) attackieren Franzosen, doch er hat eine Überraschung für sie
Das folgende Video zeigt vermutlich illegale Einwanderer, mit grosser Wahrscheinlichkeit aus dem islamischen Kulturkreis, welche eine Gruppe von Franzosen bedrängen. Einer der Franzosen hält jedoch eine Überraschung für sie bereit.
Angeblich soll es sich um einen Polizisten ausser Dienst handeln.
Sind wir wirklich schon so weit, dass wir uns bewaffnen müssen, um uns und unsere Liebsten vor solch wilden Horden zu schützen? Ist das Staatsversagen schon so gross und das Vertrauen in die Sicherheitskräfte so gesunken, dass wir wieder selber für unsere Sicherheit sorgen müssen, auch in der Öffentlichkeit?
18.01.2015 – Deutschland führt offiziell die Scharia ein
Merkt euch das heutige Datum, denn heute wurde offiziell die Scharia, die islamische Gesetzgebung, in Deutschland eingeführt.
Aus Angst vor einem islamischen Terroranschlag (Jihad) wurde für die Stadt Dresden für Morgen ein komplettes Demonstrationsverbot ausgesprochen. Das heisst, das die abendliche PEGIDA-Demonstration nicht stattfinden wird – sie wurde auch schon von offizieller Seite abgesagt.
Genau so funktioniert der Islam, liebe Leute. Nicht etwa, weil der Islam besonders spirituell ist oder gute und allgemeingültige Lebensweisheiten enthält ist er erfolgreich; nein, da der Islam ja gerade eben kaum spirituell ist und keine sinnvollen, menschlichen Werte in seiner Lehre enthält, muss er über Angst verbreitet werden.
Das war schon in seiner Anfangszeit so, dass war im sogenannten „Goldenen Zeitalter“ des Islams so und das ist auch heute noch so. Der Islam verbreitet sich hauptsächlich durch Angst, weil er erstens sonst nichts Sinnvolles vermitteln kann und zweitens, weil es eine sehr effiziente Methode der Verbreitung ist.
Da die Polizei sich ausser Stande sieht, eine Demonstration zu beschützen, gibt sie dem islamischen Recht nach, dass jede Beleidigung des Islams und des Propheten mit dem Tode gesühnt haben möchte. Die Terroristen haben gewonnen, der Islam hat gewonnen und der Rechtsstaat gibt sich auf – so funktioniert Islamisierung.
✝ Deutscher Rechtsstaat ✝
23.5.1949 – 18.1.2015
R.I.P.
Mordaufruf gegen Ulfkotte, Polizei eingeschaltet

Noch während der Ausstrahlung der „Menschen bei Maischberger“-Sendung mit dem Thema „Kopftuch und Koran – hat Deutschland kapituliert„, bei welcher der islamkritische Autor Udo Ulfkotte als Gast eingeladen war, wurde anscheinend via Twitter zum Mord an ihm aufgerufen (PI hat darüber berichtet).
Der Twitter-Benutzer @monroebeats (bei welchem es sich um den Hamburger Musikproduzent „Monroe“ handeln soll) schrieb folgende Status-Meldung:
checkt mal den dude hier: http://www.ulfkotte.de/ wer mir seinen kopf bringt, kriegtn beat umsonst #ard #maischberger #hurensohn
In der Zwischenzeit wurde die Nachricht, vermutlich durch „Monroe“ selber, gelöscht. „Monroe“ schreibt denn auch heute via Twitter:
bei meinen gestrigen tweets bzgl. #ulfkotte #ard #maischberger handelt es sich NATÜRLICH um satirische kritik
Vermutlich sollte „Monroe“ mal in einem Wörterbuch die Begriffe „Satire“ und „Kritik“ nachschlagen. Mit einem, wenn auch vermutlich nicht ernst gemeinten Mordaufruf, hat „satirische Kritik“, nichts zu tun. Ein Mordaufruf ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend Auszüge aus dem aktuellen deutschen Strafgesetzbuch:
StGB § 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Was ist „Anstiftung“?:
StGB § 26
AnstiftungAls Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Siehe dazu:
StGB § 211
Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Nach Informationen des KOPP-Verlages, wurde in der Zwischenzeit die Polizei eingeschaltet:
(…) Inzwischen wurde die Polizei eingeschaltet, Immerhin gehören solche Drohungen zum Bereich der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Straftaten. (…)
Man kann natürlich nun argumentieren, was das alles soll und ob eine kurze Twitter-Nachricht diese Diskussion überhaupt wert ist. Ist ein Mordaufruf etwa ein Witz? Nur weil er auf Twitter geposted wurde? Wäre es weniger witzig, wenn man ihn an eine Hauswand schreibt? Oder im Einkaufszentrum an eine Inserate-Wand? Spielt es dabei eine Rolle, wie ernst es dem Autor, eines solchen Mordaufrufes war? Vielleicht fühlt sich ja wirklich ein Dritter dazu veranlasst, diesen Aufruf ernst zu nehmen, egal wie ernst es dem Aufrufer war? In der heutigen Zeit werden schon genug Islamkritiker und Intellektuelle wie Sarrazin, Geert Wilders oder Necla Kelek mit Morddrohungen eingedeckt, dann muss nicht noch irgendein Musikproduzent seinen Beitrag dazu leisten.