Petition für die Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen in Deutschland

Es gibt seit kurzem eine Online-Petition, die sich für die Abschaffung des Paragraphen §166 (bekannt als Blasphemie-Paragraph) im Deutschen StGB einsetzt.

§166 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Bitte unterstützt diese Petition um Druck auf die deutsche Politik auszuüben, damit dieser unsinnige Paragraph möglichst bald aus dem Gesetz gestrichen wird.

Die Petition findet ihr hier:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.nc.$$$.a.u.html

Weitere Hintergrundinformationen liefert blu-news:
http://www.blu-news.org/2015/01/21/petition-gegen-gotteslaesterungsparagraphen/

Muslime demonstrieren gegen die Meinungsfreiheit, gegen Blasphemie

Nach den schlimmen Terror-Anschlägen gegen Charlie Hebdo, eine Polizistin, einen Jogger und einen jüdischen Supermarkt in Paris anfangs Januar, gingen die Muslime weltweit nicht etwa auf die Strassen, um für die Meinungsfreiheit und gegen den Terror zu demonstrieren. Hie und da beteiligten sich Muslime, in den westlichen Ländern, bei „Je suis Charlie“-Demonstrationen und skandierten dabei aber primär, dass die Terroranschläge nichts mit dem Islam zu tun hätten.
Nur wenige dieser Muslime (Namensmuslime?) demonstrierten, nicht einmal in der westlichen Welt, für die Meinungsfreiheit oder konkreter: für das Recht auf Blasphemie.

Und in der islamischen Welt? Gingen dort die Muslime auf die Strasse, um zu zeigen, dass die Terroristen fälschlicherweise annahmen, dass der Islam verlangt, dass Kritiker an ihm und an Mohammed getötet werden müssen und dass in Tat und Wahrheit die Meinungsfreiheit ein grosses Gut im Islam ist?

Muslime demonstrieren für Meinungsfreiheit
Muslime demonstrieren für Meinungsfreiheit

Nein, natürlich nicht. In der islamischen Welt, mit ein Mentalität die verlangt, dass Kritik an ihrer Religion mit kindischem Getue, Aggression, Gewalt und lautem skandieren von intoleranter, dämlicher und beschämender Hetze beantwortet wird, gingen die Muslime auf die Strassen um gegen Meinungsfreiheit, gegen Charlie Hebdo, gegen die Beleidigung des Propheten ihrer Wolkenfee, gegen Frankreich und gegen den Westen an sich, zu demonstrieren (dürfen sie ja auch – auch das gehört zur Meinungsfreiheit).

Sie haben dabei häufig keine Scham das Bild des muslimischen Barbaren zu bestätigen, welches wir regelmässig dann präsentiert bekommen, wenn sie sich beleidigt fühlen – und das passiert relativ oft.
Es genügt ja schon, wenn eine pakistanische Person es wagt eine Wurst zuzubereiten, dass Muslime sich beleidigt fühlen und wütend werden – so primitiv sind manche Menschen, so primitiv sind manche Kulturen.
Nur bei wenigen Demonstrationen, geht es relativ ruhig und gesittet her, primär vor allem in den ehemaligen Kolonien von Frankreich – vermutlich konnte hier die westliche Mentalität noch in den Köpfen ihre Spuren hinterlassen (wie lange hält sich das noch?)

Und bitte, meint nicht, dass die Demonstrierenden nur eine kleine Minderheit sind – diese Geisteshaltung ist dominant in der islamischen Kultur, da sie durch diese explizit gefordert und gefördert wird. Diejenigen die natürlich nicht so denken, können ihre Meinung in diesen Ländern leider gar nicht frei äussern, da sie ja dann als Apostaten gelten; Menschen die den Islam verleugnen. Die Folge wäre (und ist), dass diese Menschen dann so wie die Redaktion von Charlie Hebdo enden – tot.

Philippinische Muslime demonstrieren gegen Meinungsfreiheit:

Filipino-Muslims--012Pakistanische Muslime demonstrieren gegen Meinungsfreiheit:

topshots-pakistan-france-attacks-charlie-hebdo_aq_47755657Algerische Muslime demonstrieren gegen Meinungsfreiheit:

Je-suis-mohammad-APTunesische Muslime demonstrieren gegen Meinungsfreiheit:

15muslimreax-articleLargeLibanesische Muslime demonstrieren gegen Meinungsfreiheit:

protest-against-charlie-cartoon-lebanonUnd ja, es ist  beschämend, dass Blasphemie auch in Deutschland noch strafbar ist (§ 166 StGB). Man könnte meinen, es hätte nie ein Zeitalter der Aufklärung gegeben? Es wird Zeit, dass dieser unsinnige Paragraph aus dem deutschen Strafgesetz verschwindet!

Mordaufruf gegen Ulfkotte, Polizei eingeschaltet

Twitter
Twitter ist ein Mikroblogging-Dienst

Noch während der Ausstrahlung der „Menschen bei Maischberger“-Sendung mit dem Thema „Kopftuch und Koran – hat Deutschland kapituliert„, bei welcher der islamkritische Autor Udo Ulfkotte als Gast eingeladen war, wurde anscheinend via Twitter zum Mord an ihm aufgerufen (PI hat darüber berichtet).

Der Twitter-Benutzer @monroebeats (bei welchem es sich um den Hamburger Musikproduzent „Monroe“ handeln soll) schrieb folgende Status-Meldung:

checkt mal den dude hier: http://www.ulfkotte.de/ wer mir seinen kopf bringt, kriegtn beat umsonst #ard #maischberger #hurensohn

In der Zwischenzeit wurde die Nachricht, vermutlich durch „Monroe“ selber, gelöscht. „Monroe“ schreibt denn auch heute via Twitter:

bei meinen gestrigen tweets bzgl. #ulfkotte #ard #maischberger handelt es sich NATÜRLICH um satirische kritik

Vermutlich sollte „Monroe“ mal in einem Wörterbuch die Begriffe „Satire“ und „Kritik“ nachschlagen. Mit einem, wenn auch vermutlich nicht ernst gemeinten Mordaufruf, hat „satirische Kritik“, nichts zu tun. Ein Mordaufruf ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend Auszüge aus dem aktuellen deutschen Strafgesetzbuch:

StGB § 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Was ist „Anstiftung“?:

StGB § 26
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Siehe dazu:

StGB § 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Nach Informationen des KOPP-Verlages, wurde in der Zwischenzeit die Polizei eingeschaltet:

(…) Inzwischen wurde die Polizei eingeschaltet, Immerhin gehören solche Drohungen zum Bereich der im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Straftaten. (…)

Man kann natürlich nun argumentieren, was das alles soll und ob eine kurze Twitter-Nachricht diese Diskussion überhaupt wert ist. Ist ein Mordaufruf etwa ein Witz? Nur weil er auf Twitter geposted wurde? Wäre es weniger witzig, wenn man ihn an eine Hauswand schreibt? Oder im Einkaufszentrum an eine Inserate-Wand? Spielt es dabei eine Rolle, wie ernst es dem Autor, eines solchen Mordaufrufes war? Vielleicht fühlt sich ja wirklich ein Dritter dazu veranlasst, diesen Aufruf ernst zu nehmen, egal wie ernst es dem Aufrufer war? In der heutigen Zeit werden schon genug Islamkritiker und Intellektuelle wie Sarrazin, Geert Wilders oder Necla Kelek mit Morddrohungen eingedeckt, dann muss nicht noch irgendein Musikproduzent seinen Beitrag dazu leisten.