Islamische Kleidervorschriften – bald auch bei uns

Nachfolgend ein Bild, dass sehr gut verdeutlich, wie der Islam zu Frauenrechten und Menschenrechten generell steht. Gut, der Koran sagt zwar nur, dass die Frauen sich etwas überwerfen sollen, also sich zumindest verschleiern müssen, aber ein Blick in Staaten die streng nach islamischen Regeln leben, sehen wir, wie dies umgesetzt werden muss und wird.

Danke Mutti Merkel und dem inkompetenten Aussenminister Westerwelle und dem Meinungsfreiheits-Verräter Friedrich, werden wir sicher bald auch in Deutschland solche Regeln haben. Wir möchten ja schliesslich niemanden beleidigen. Könnte sich ja jemand an zu engen Jeans stören und wegsehen ist ja auch unmöglich.

Änderungen durch islamische Kleidervorschriften für Frauen
Änderungen durch islamische Kleidervorschriften für Frauen im Iran

Aber nein, solche Regelungen, werden von den gehirngewaschenen Muslima natürlich als Befreiung der Frauen und als Emanzipation gefeiert und nicht wenige nicht-muslimische Alles-Versteher nicken bei solchen Aussagen wie Wackeldackel mit ihren Köpfchen.

Der Dschihad der Sura Al-Shawk

Sura-Al-Shawk
Sura Al-Shawk kuckt hier gar nicht arrogant

Der „Tages-Anzeiger“ liefert einen Beitrag über Sura Al-Shawk. Al-Shawk setzt ihren persönlichen Dschihad gegen die Verbandsregeln fort und möchte, dass das Kopfbedeckungsverbot des Basketball-Verbandes „Probasket“ aufgehoben wird, damit sie mit Kopftuch Basketball spielen kann. Obwohl sie beim Eintritt in ihren Basketball Club die Verbandsregeln akzeptierte, versucht sie nun im nachhinein, ein für sie unnötiges und diskriminierendes Verbot, zu kippen. An ihrer Seite als Anwalt, der Freund des palästinesischen Volkes (was auch immer das sein soll), der Grünen Nationalrat, Daniel Vischer.

Al-Shawk demonstiert was wahre Integration bedeutet. Nicht die Akzeptanz der hiesigen Werte und der Resepkt vor der alt eingessenenen Kultur; nein – es ist die benützung des demokratischen Rechtssystems zur durchsetzung von Konzessionen für die schleichende Islamisierung (siehe auch: „Creeping Sharia„). Sie demonstriert die Flexibilität und das Toleranzverständnis ihrer politischen Ideologie Religion und fordert, dass sich gefälligst geltende Vorschriften ihren religiösen Gefühlen und Regeln zu unterwerfen haben.

Beeinträchtigt das Verbot die Religionsfreiheit? Werfen wir doch mal ein Blick in die Schweizerische Bundesverfassung, welche übrigends das Wort „Religionsfreiheit“ nicht verwendet:

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreihei
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.

Wie wir sehen, kann Frau Al-Shawk weiterhin an das Glauben was sie möchte. An fliegende Einhörner (das wäre mal was!), an 8-ärmige Schlangengötter oder, wenn sie denn möchte, auch an gar nichts. Diese Glaubensfreiheit kann und soll ihr auch keiner nehmen.

Ich wünsche ihr für den weiteren Gerichtsprozess viel Unglück und hoffe, dass die Schweizer Gerichte hier ein Urteil im Sinne des Counterjihad fällen werden:

Die Luzernerin Sura al-Shawk hat vergebens dafür gekämpft, mit Kopftuch spielen zu dürfen. Nun reicht sie Klage ein. Notfalls will sie bis vor Bundesgericht gehen.
Nach mehr als einem Jahr der verbandsinternen Irrungen und Wirrungen hat die muslimische Basketballspielerin Sura al-Shawk diese Woche eine Klage gegen Probasket eingereicht. Die 20-jährige Schweizerin mit irakischen Wurzeln will, dass der Regionalverband Nordostschweiz sie wieder mit Kopftuch an offiziellen Spielen teilnehmen lässt. Zunächst wird sich das Friedensrichteramt in Kriens mit dem Fall beschäftigen. «Notfalls bin ich bereit, bis vor Bundesgericht zu gehen», sagt al-Shawk. (…)
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Iran: Demonstrationen am 8. März 2011

Für den 8. März (17. Esfand) wurden im Iran wieder Demonstrationen angekündet. Wie schon am 1. März und später auch am 15 März (Dienstags-Demonstrationen) sollen die Menschen auf die Strasse gehen, um gegen das islamistische islamische Regime zu demonstrieren.

Am Dienstag ist zufälligerweise auch Welt-Frauentag und Shirin Ebadi, welche sonst keine all zu grossen Probleme mit dem islamistischen islamischen System hat, hat auch dazu aufgerufen für die Rechte der Frauen im Iran zu demonstrieren.

Wie auch immer, jegliche Unterstützung für die Demonstrationen sind wünschenswert.

Warum sollten nun vor allem die Frauen im Iran demonstrieren? Ist denn der Iran und vor allem der Islam ein wahrer Kämpfer für die Rechte der Frauen? Wer den Koran kennt, weiss dass dies nur beschönigungsversuche von Islam-Apologeten sind (siehe z.B. Koran 2:282 und 4:11).

Hier ein Video das zeigt, wie Frauen im Iran schikaniert werden, weil sie sich nicht gemäss den islamischen Vorschriften (z.B. Koran 33:59 und 24:31) anziehen:

http://www.youtube.com/watch?v=HgXgpngHf60

„Meryem-deutsche-Muslima“ und andere Kopftuchmädchen (oder wie ich sagen würde „europäische Basidsch-Miliz-Vorreiter“) könnten hier entgegenen: „Ja, aber der Islam schreibt das Kopftuch nun einmal vor, müssen halt nicht in einem islamischen Land leben.“. Stellt euch doch mal vor, wie sich solche Regeln erst für Jüdinnen, Christinnen, Zoroastrierinnen oder auch Atheistinnen „anfühlen“ müssen. Aber ne, ist klar, der Iran ist ja ein islamisches Land und es gibt dort auch keine Homosexuellen.

Australien: Vollverschleierte Verleumderin muss ins Gefängnis

Wie schon letzten Monat bekannt wurde, wurde eine vollverschleierte Mohammedanerin zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie einem Polizisten unterstellte, dass dieser aus purem Rassismus bei ihr eine Verkehrskontrolle vorgenommen habe.

Eine Video-Kamera im Polizeiwagen filmte die Verkehrskontrolle und entlastete somit den Polizisten, denn von den vorgebrachten Vorwürfen ist darauf absolut nichts zu finden; dafür zeigt es eine hysterisch agierende Mohammedanerin. Man stelle sich vor, der arme Polizist hätte wegen dieser sich beleidigt gefühlten Frau seinen Job verloren.

http://www.youtube.com/watch?v=tI0hbQeHZ4k

Die Frau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, deshalb bleibt ihr das Gefängnis vorerst erspart.

Der Fall zeigt, dass eine nationales Vollverschleierungsverbot sinnvoll ist – es gehört einfach zu unserer Kultur, dass man das Gesicht von einander sehen kann.