Wie schon letzten Monat bekannt wurde, wurde eine vollverschleierte Mohammedanerin zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie einem Polizisten unterstellte, dass dieser aus purem Rassismus bei ihr eine Verkehrskontrolle vorgenommen habe.
Eine Video-Kamera im Polizeiwagen filmte die Verkehrskontrolle und entlastete somit den Polizisten, denn von den vorgebrachten Vorwürfen ist darauf absolut nichts zu finden; dafür zeigt es eine hysterisch agierende Mohammedanerin. Man stelle sich vor, der arme Polizist hätte wegen dieser sich beleidigt gefühlten Frau seinen Job verloren.
Die Frau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, deshalb bleibt ihr das Gefängnis vorerst erspart.
Der Fall zeigt, dass eine nationales Vollverschleierungsverbot sinnvoll ist – es gehört einfach zu unserer Kultur, dass man das Gesicht von einander sehen kann.
Ein erfreuliches Urteil – hoffentlich hat es Bestand im Berufungsverfahren. Und dann vorher auch noch der völlig abwegige „Rassismus“-Vorwurf der Muselfrau. Die Islamanhänger (man könnte ohne Bedenken auch „Islamisten“ sagen, weil beides nicht zu trennen ist) sind bekanntlich keine Rasse.
Weshalb nur das Zögern hierzulande, ein Verbot der Vollverschleierung in die Wege zu leiten?