Die im Zuge von Björn Höckes „Dresdner Rede“ eingeleiteten Ermittlungen gegen ihn wegen Volksverhetzung wurden eingestellt.
In der Begründung der Staatsanwaltschaft hieß es, beim Vorwurf der Volksverhetzung müsse der objektive Sinn der Meinungsäußerung bewertet werden. Im Falle Höckes sei dies „eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, weshalb eine Volksverhetzung“ nicht nachweisbar sei.
(Quelle: Zeit.de)
Eine logische Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft. Nur Personen, welche die Rede bewusst missverstehen wollten, haben sich darüber aufgeregt und versucht Dreck auf Höcke zu werfen.
Doch Höcke blieb auch in dieser Situation cool und ebenso gelassen sieht er sicherlich dem Parteiausschluss-Verfahren entgegen.